Beiträge von KleinCrafter im Thema „Neues Feature Gemeinschaften“

    Sollte mit erscheinen des Updates von 1.19 noch ein oder mehrere Sektoren unberührt von Landsitzen sein-wird eine Gemeinschaft die dort gegründet wird dann 1.19 Generation bekommen?


    Werden die neuen Sektoren von den Gemeinschaften eventuell einstellbaren Blockschaden (an/aus) haben dürfen?


    Wird man in diesen Sektoren im Nether über Bedrock bauen dürfen?


    (sorry für erneuten post-nur damit du es halt nicht wiederholt einzelnen personen sagen musst)


    Eventuell sind manche Punkte auch noch nicht festgelegt zu diesen Dingen?

    Weitere Informationen werden in einer weiteren News folgen.

    Das hier ist eine News, dass es jetzt Gemeinschaften gibt.

    Landsitze sind noch nicht dran...

    Die Fragen werden aber alle beantwortet, wenn die News/Lexikon-Eintrag dazu raus kommt.

    Kann gesagt werden, auf welche Bildgröße die Gemeinschaftsbild + Gemeischaftsbanner geschnitten werden (z.B. 200px x 200px)

    Die Bildergrößen wurden im Lexicon eintrag Hinzugefügt.

    Sind Gemeinschaften wieder umbenennbar?

    Bitte den Lexicon eintrag lesen.

    Kann man es irgendweie einstellen, dass man es aussuchen kann, ob im Mincraft Chat, den Rang (z.B. Bürger) nicht angezeigt wird, sondern nur den gemeinschaftsnamen? Weil der Rang wird ja schon durch die NamenFarbe des Spielers (außer bei Donators) erkennbar.

    Nein, noch nicht.

    Ich hoffe dass ich nächstes Jahr Einstellungen für sowas hinzufügen kann...

    Guten Abend Community,


    Du spielst mit anderen zusammen auf dem Server?

    Dann gründet jetzt gemeinsam eine eigene Gemeinschaft, um allen zu zeigen, dass ihr zusammen spielt.

    Gemeinschaften

    Alle Informationen, was eine Gemeinschaft ist und wie diese gegründet werden, sind im Lexikon zu finden: Gemeinschaften

    Landsitze

    In den nächsten Wochen werden die Landsitze, in Form von Landsitz-Sektoren, wieder angeboten.

    Die Gründung eine Gemeinschaft ist Voraussetzung für die Landsitz-Sektoren.


    Damit bestehende Landsitze auf einen Landsitz-Sektor umgezogen werden können, ist auch für die jetzigen Landsitzbesitzer die Erstellung einer Gemeinschaft notwendig. (Inklusive der Gründungskosten)


    Weitere Informationen werden in einer weiteren News folgen.