Beiträge von BobDaMaster im Thema „Chat-versteigerungen“

    Ich sehe da obendrein die Möglichkeit des Missbrauchs. Man kann immer Screenshots irgendwie so machen das es aussieht als hätte der andere nicht gezahlt, oder man nimmt irgendwann alte Screenshots wieder her und tut so als wären sie neu, o.ä.
    Aus diesen Gründen gibt es da bisher ja auch noch keine Strafe.


    Im Übrigen ist deine "Verlustrechnung" auch nicht ganz korrekt. Es zwingt dich niemand deine Ware an den Bieter zu verkaufen, der nur am 2. (3., 4., ...) -meisten geboten hat. Wenn der Handel mit dem Meistbietenden nicht zustande kommt kannst du einfach deine Ware behalten und machst dadurch keinen Verlust. Du kannst sie dann z.B. neu versteigern. Wenn du sie zu schlechteren Preisen verkaufst als der Höchstbietende dir bot ist das irgendwie auch deine eigene Schuld.