Eilmeldung: Gesetzesänderung zu Massentierschlachtung!

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Aufgrund der zahlreichen Todesfälle von Tierbeständen der Bürger, setzte sich die Regierung mit den Polizisten auseinander,
um diesen Schandtaten endlich ein Ende zu setzen.


Durch ihre mühsamen Untersuchungen in den alten Akten, haben die Polizisten in Zusammenarbeit mit der Regierung ein Konzept entwickelt, wodurch die Spuren von Massentierschlachtung, seit 2 Wochen aufweisbar sind und wie normale Logs nicht gelöscht werden.


Aufgrund dieser neuen Errungenschaft, nahm die Regierung Änderungen im Strafenkatalog vor und ändern somit §14 ab:



§14. Töten von Tieren:
Jedes getötete Tier zählt als zwei Blöcke. Ist kein Tier einer Gattung mehr vorhanden, werden zwei neue dieser Gattung gespawnt. Wenn vorher nur eines der Gattung vorhanden war, wird auch nur das eine neugespawnt. Das Töten von Tieren zählt nur als Grief, wenn diese offensichtlich als Nutz- oder Haustiere erkennbar waren (zum Beispiel durch ein Gehege, Haus, etc.). Die Entscheidung, ob es ein Grief war oder nicht, obliegt im Zweifelsfall der Polizei.



Somit ist es den Polizisten nun möglich, der Viehzucht ebenso mehr Sicherheit zu gewähren.






Eure Reporter des LM Media-Teams,
Heaven, Domi, Skyqueen, Miz, Taiga, Jay